„Und was ist mit der Garantie?“ – die häufigste Frage beim EU-Import. Die kurze Antwort: Sie sind genauso abgesichert wie beim Kauf des deutschen Modells. Die ausführliche Antwort mit allen Details lesen Sie hier.
Die Neuwagengarantie der Automobilhersteller ist nicht an das Land gebunden, für das ein Fahrzeug produziert wurde. Sie gilt in der gesamten Europäischen Union – und damit selbstverständlich auch in Deutschland. Für Garantiearbeiten fahren Sie einfach zur nächsten Vertragswerkstatt Ihrer Marke, das Fahrzeug wird dort wie jedes andere behandelt.
Einzige Bedingung, die für jeden Neuwagen gilt: Die vorgeschriebenen Serviceintervalle müssen eingehalten und dokumentiert werden – heute meist im digitalen Serviceheft des Herstellers.
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, rechtlich sind sie klar getrennt:
Unsicher, wie die Garantie bei Ihrem Wunschmodell aussieht? Wir prüfen die Bedingungen für Sie – bevor Sie unterschreiben.
Jetzt beraten lassenJa. Die Neuwagengarantie der Hersteller gilt EU-weit – Sie können jede deutsche Vertragswerkstatt der Marke aufsuchen. Voraussetzung ist wie immer die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle.
In der Regel mit der Erstzulassung bzw. Auslieferung. Wurde das Fahrzeug im Ausland bereits kurz zugelassen, kann die Garantie entsprechend früher begonnen haben – ein seriöser Händler weist Sie vor dem Kauf transparent darauf hin.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Beim Kauf über einen deutschen Händler wie Diemel Automobile gilt die Gewährleistung nach deutschem Recht zusätzlich zur Herstellergarantie.
Nein. Garantiearbeiten übernimmt jede Vertragswerkstatt der Marke in Deutschland – genauso wie bei einem hier gekauften Fahrzeug.
Stand: August 2026 · Diemel Automobile, Diemelstadt